DIE PRESBYTER

Helmut Breckner | Mattighofen
Karl Neider | Mattighofen
Christine Priller | Munderfing
Georg Raiger |Munderfing
Dirk Reitzig | Mattighofen
Helmut Schmedt | Munderfing
Roland Theil | Mattighofen
Helga Ungar |Lengau

 

Die Kirchengemeinde wird in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern geleitet. Das Presbyterium wählt aus seinem Kreis den Kurator/die Kuratorin, welche/r das weltliche Gegenüber der Pfarrerin/des Pfarrers ist. Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt sechs Jahre. Diese setzen sich mit Herzblut und Engagement dafür ein, für die Kirchengemeinden gute Entscheidungen zu treffen.

Zum Wirkungskreis des Presbyteriums gehören viele Aufgaben, wie z.B., die Öffentlichkeitsarbeit, die Darstellung eines Leitbildes, die Erstellung eines Haushaltsplanes und die korrekte Finanz- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Weiters hat das Presbyterium dafür Sorge zu tragen, dass die Gebäude samt Zubehör in gutem Zustand erhalten bleiben. Das Gremium hat die geistliche und rechtliche Verantwortung und ist neben der Einhaltung von Kirchengesetzen auch für die Beachtung der vorgegebenen staatlichen Vorschriften zuständig. Zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens werden Gemeindevertretersitzungen einberufen.

Presbyterinnen und Presbyter sind in der Kirchengemeinde ehrenamtlich tätig und in dieses ehrenvolle Amt kann jede/jeder gewählt werden, die/der der jeweiligen Kirchengemeinde zugehörig und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Sie dürfen jedoch das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wahlberechtigt für die Presbyteriumswahlen sind die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sind. Genauer formuliert: Die Wahlberechtigten müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben.

Wer mit einem Mitglied des Presbyteriums verheiratet ist (analog hierzu auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt), verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert ist, kann nicht Mitglied des Presbyteriums sein.

Information

Evang. Pfarrgem. A.B. Mattighofen
Martin-Luther-Straße 2
5230 Mattighofen

Telefon: +43 7742 2395
E-Mail: pg.mattighofen@evang.at